Übergang von 6 nach 7

Informationen zum Übergang der Schüler von Klasse 6 nach 7

Anmeldeverfahren:

Zeitraum: Monat Februar

Ausführliche Hinweise
=> Informationen vom Elternabend

=> Formulare für Schüler der KGS (Anlage 1 und 2)
=> Formulare für Schüler anderer Schulen

Unterlagen im Einzelnen:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
    => Anmeldeformular von Kl. 6 nach 7 (Anlage 1 und 2, siehe oben)
    mit Wahl der 2. Fremdsprache und ev. Religion bzw. Philosophie
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses der 6. Klasse
    –> Das Anmeldeformular ist zweimal zu kopieren
    – das Original erhält das aufnehmende Gymnasium
    – die erste Kopie erhält die abgebende Schule
    – die zweite Kopie behalten die Eltern
  • wechselt Ihr Kind von einer anderen Schule zur KGS-Sternberg,
    benötigen wir neben den Anmeldeformularen (siehe oben)
    zusätzlich noch folgende Dokumente
    => eine Kopie der Geburtsurkunde
    => ein aktuelles Passbild, nur für Fahrschüler
    => eine Kopie des Impfausweises zum Nachweis des Impfschutzes gegen Masern
  • Die Grundlage für den Wechsel bildet die Schullaufbahnempfehlung auf dem Halbjahreszeugnis der Klasse 6.

Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang

Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Schülern wird eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung vermittelt, die sie befähigen soll, vorwiegend ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule zu absolvieren.

  • Für die Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule ab Jahrgangsstufe 7 sind verbindliche Notendurchschnitte in den Kernfächern Deu, En (1. Fremdspr.) und Ma von 2,5 oder besser festgelegt.
  • Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden nach einer Beratung durch die Schule über den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes.

Sollten Sie sich, entgegen der Schullaufbahnempfehlung, doch für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entschieden haben, bedenken Sie, dass Ihr Kind die Anforderungen des Bildungsganges erfüllen muss.
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird Ihr Kind dann ein Probejahr am Gymnasium absolvieren. Nach Ende dieses Probejahres entscheidet die Klassenkonferenz über den Verbleib am Gymnasium auf Grund der geltenden einheitlichen Versetzungsbestimmungen.