Eintritt in die gymnasiale Oberstufe

Informationen der Eltern und Schüler
Gesetzliche Grundlagen
Aufbau der Oberstufe
  • Einführungsphase ab Klassestufe 10 (1 Schuljahr)
  • Qualifikationsphase, Klassestufen 11 und 12 (4 Schulhalbjahre/Semester)
Versetzungen
  • Mit der Versetzung in Klasse 10 erfolgt der Eintritt in die Einführungsphase. Eine Nichtversetzung ist möglich.
  • Mit der Versetzung in Klasse 11 erfolgt der Eintritt in die Qualifikationsphase. Eine Nichtversetzung ist möglich.
    Der Fächerwahlzettel ist in itslearning
  • In der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzungen mehr. Eine freiwillige Wiederholung eines Schuljahres ist jedoch möglich.
Leistungsbewertung
  • … ist in der gesamten Oberstufe einheitlich
    * Klausuren in fast allen Fächern,
    * komplexe Leistungen als Klausurleistung
    * i. A. mindestens drei weitere Noten
    * Maßstäbe: Anlagen 1 und 2 am Ende der APVO
  • … erfolgt mit Noten in Klasse 10
    * keine Klausur in Sp und WPU
    * Präsentationsleistung als komplexe Leistung
  • … erfolgt mit Punkten ab Klasse 11 durch Aufteilung der Notenbereiche
    * keine Bewertung in Berufsorientierung
    * keine Bewertung im Projektfachunterricht
    –> aber eine bewertete Facharbeit ist möglich